In speedy kasse wird der Kundenbeleg standardgemäß als "Quittung" bezeichnet. Wir erhalten  immer wieder Anfragen, ob das so richtig ist, weil die Steuerberatung oder das Finanzamt angeblich verlangt, dass auf dem Beleg "Rechnung" stehen muss. Wir haben uns im Interesse unserer Kunden aber dafür entschieden, den Kundenbeleg als "Quittung" zu bezeichnen. Der Grund: Mit einer Kasse werden in aller Regel Waren und Dienstleistungen direkt gegen die Bezahlung ausgegeben. 

 

Hierfür ist der Kassenverwender gesetzlich verpflichtet eine "Quittung" zu erstellen, wenn der Empfänger das verlangt (Siehe hierzu § 368 BGB). 

 

Mit speedy kasse kann der Kassenanwender diese Pflicht unproblematisch erfüllen. 

 

Aber auch sein Kunde ist sicher und hat damit kein Problem. Der Grund: Das ist so erlaubt. Die „Quittung“ ist die bezahlte „Rechnung“. Das steht so im im Umsatzsteuergesetz (UStG).

 

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG ist eine Rechnung jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Dabei ist es ausdrücklich egal, wie das Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird! Z. B. als Rechnung, Quittung, Abrechnung oder Kassenausdruck. 

 

    Das heißt, Rechnungen im Sinne des § 14 UStG brauchen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet zu werden. Es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt des Dokuments ergibt, dass der Unternehmer über eine Leistung abrechnet. 

 

    Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

 

    Namen und Anschrift des Ausstellers

    Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers

    Ab Wert 250 €: Namen und Anschrift und des Leistungsempfängers

 

    das Ausstellungsdatum

    eine fortlaufende Nummer (eindeutige Rechnungsnummer)

    Beschreibung, Bezeichnung der gelieferten Ware oder Dienstleistung 

    Menge bzw. Umfang 

 

    Falls abweichend von Ausstellungsdatum: Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

 

    Netto-Betrag (ohne Steuer) 

    Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %) 

    Steuerbetrag (Umsatzsteuer) 

    Brutto-Endbetrag

 

Diese Anforderungen werden von speedy kasse problemlos erfüllt.

 

Mit Material aus der NWB-Datenbank

 

https://datenbank.nwb.de/Dokument/378652_14___1/


https://datenbank.nwb.de/Dokument/713851/?query=korrekte%20Rechnung&listPos=1