In Deutschland muss bei einem Artikel, der einen Zusammenschluss von mehreren Unterartikeln darstellt, die Mehrwertsteuer anteilig aus den Mehrwertsteuersätzen der Unterartikel gebildet werden.

Ebenso muss die Mehrwertsteuer auf Lieferkosten anteilig aus den Mehrwertsteuersätzen der Artikel in der Lieferung gebildet werden.

Beispiel: Lieferung von einem Artikel für 20€ zu 7% und einem Artikel von 10€ zu 19%, Gesamtpreis 30€. Dann muss auf 2/3 der Lieferkosten eine Mehrwertsteuer von 7% und auf 1/3 eine Mehrwertsteuer von 19% angewendet werden.


Dies wird von der Kasse aktuell nicht unterstützt. Sie können für einen Artikel immer nur einen Mehrwertsteuersatz festlegen.

Darüber hinaus wird in Deutschland durch die TSE der Mehrwertsteuersatz auf die gängigen Werte beschränkt (aktuell 7% und 19%). Es kann also kein Menüartikel mit einer resultierenden Mehrwertsteuer von zum Beispiel 13% angelegt werden.

Wir empfehlen, in einem solchen Fall am Artikel den höheren Steuersatz anzugeben und mit Ihrem Steuerberater die korrekten Mehrwertsteueranteile nachträglich zu berechnen.