Die Verpflichtung zur Anmeldung von elektronischen Kassen hat das deutsche Bundesfinanzministerium (BMF) derzeit ausgesetzt (siehe BMF-Schreiben vom 6. November 2019). Derzeit ist eine Anmeldung von Kassen beim Finanzamt nicht notwendig und auch nicht möglich.


Das BMF hat Anfang Juli 2024 mitgeteilt, dass es ab dem 1. Januar 2025 möglich sein soll, Daten der Kassen über das Programm „Mein ELSTER“ zu übermitteln. Eine Pflicht zur Übermittlung der Daten soll es ab dem 1.Juli 2025 geben.

Das heißt, dass spätestens bis dahin alle Kassen angemeldet sein müssen. Der Anmeldeprozess sollte also vorher durchlaufen werden.


Wir befassen uns ab sofort mit dem Thema. Wir werden rechtzeitig eine Möglichkeit anbieten, die für die Anmeldung notwendigen Daten aus dem System zu exportieren.


Stand: 10.07.2024