Um schnell die alternative Mehrwertsteuer aufrufen zu können, gehen Sie wie folgt vor:


    1. Schalten Sie in Einstellungen >> Grundeinstellungen die Option "alternative Mehrwertsteuer" ein. Wählen Sie das als Vorgabe, das bei Ihnen am häufigsten vorkommt:


    


    Wenn Sie die Option „Beim Kassieren fragen“. auswählen, wird bei jedem Kassier-Vorgang die Entscheidung „Im Haus / Außer Haus“ zwingend abgefragt.


    


    2. Stellen Sie außerdem in Einstellungen >> Grundeinstellungen bei "Rückgeldberechnung" den Schalter auf "an".  


    3. Legen Sie im jedem Artikelstamm die beiden Mehrwertsteuer-Sätze an:


    4. Wenn Sie das so eingestellt haben, erscheint wenn Sie kassieren das >>Rückgeld-Popup. Dort finden Sie oben einen Schalter, mit dem sie zwischen den beiden Optionen hin und her schalten können, indem Sie darauf tippen:

    

    



Eine genaue Beschreibung, wie Sie Ihr System für Ihre Anforderungen am besten einstellen, finden Sie außerdem im Handbuch (https://www.kasse-speedy.de/download/index.html) auf den Seiten 38 und 39. 


Getränke außer Haus


Für Getränke, die Sie verkaufen, erheben Sie grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Dabei ist unerheblich, ob Ihre Gäste sie vor Ort und mit dazugehörigem Service konsumieren oder zum Mitnehmen bestellen. Heiße Getränke, Softdrinks, Bier und Wein fallen unter diese Regelung.

Ausnahmen mit nur 7 Prozent Umsatzsteuer gibt es aber auch. Sie gelten für natürliches Wasser, Milch und Milchmischgetränke, die mindestens 75 Prozent Milch enthalten.

Ein klassisches Beispiel für diese Unterscheidung gibt es beim Kaffee: Für einen Kaffee schwarz oder mit etwas Milch – egal ob vor Ort oder To-Go – berechnen Sie Ihren Kunden 19 Prozent Umsatzsteuer. Die 7 Prozent dagegen können Sie bei einem Cappuccino anwenden, wenn er klassisch zubereitet mehr als 75 Prozent Milch enthält.